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Als besonderen Service bietet Ihnen die FRoSTA AG die Möglichkeit, Mitarbeiter der Gesellschaft als Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und diesen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu erteilen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, über die einzelnen Tagesordnungspunkte nach Ihren Weisungen abzustimmen.
Sobald die Tagesordnung für unsere nächste Hauptversammlung am 22. Juni 2012 veröffentlicht wird, wird ein Formular zur Weisungserteilung an dieser Stelle zur Verfügung stehen.