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Zuwendungen

Gemäß den Richtlinien der FRoSTA AG ist die Annahme und das Angebot von Geschenken oder sonstigen Zuwendungen, mit denen ein Lieferant Geschäftsbeziehungen anstrebt bzw. unterhält, unerwünscht und untersagt.

Nichteinhaltungen dieses Grundsatzes können zu einer Beendigung sämtlicher Geschäftsbeziehungen mit der FRoSTA AG führen.