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Erklärung zur Unternehmensführung

Relevante Angaben zur Unternehmensführung nach § 289a HGB

Corporate Governance versteht die FRoSTA AG als das gesamte System der Leitung und Überwachung eines Unternehmens. Dazu gehören die geschäftspolitischen Grundsätze und Leitlinien sowie das System der internen und externen Kontroll- und Überwachungs­mecha­nismen. Eine gute und transparente Corporate Governance fördert das Vertrauen der Anleger, Mitarbeiter, Geschäftspartner sowie der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung der FRoSTA AG.

Die Struktur der Unternehmensleitung und Überwachung der FRoSTA AG stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:

Aktionäre und Hauptversammlung

Unsere Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung der Gesellschaft wahr. Die jährliche Hauptversammlung findet in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres statt. Den Vorsitz der Hauptversammlung führt der Aufsichtsratsvorsitzende. Die Haupt­versamm­lung entscheidet über alle ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben. 

Unser Ziel ist es, den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung so leicht wie möglich zu machen. So werden alle zur Teilnahme notwendigen Unterlagen im Internet vorab veröffentlicht. Den Aktionären wird für die Hauptversammlung ein Stimmrechts­vertreter benannt, den Aktionäre mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts beauftragen können. Unsere Satzung ermächtigt den Vorstand, es den Aktionären möglich zu machen, durch eine Briefwahl ihre Rechte wahrzunehmen. 

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der FRoSTA AG besteht aus drei Mitgliedern, von denen zwei auf der Hauptversammlung gewählt werden. Ein Mitglied wird durch die Arbeitnehmer des Unter­nehmens gewählt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates wird aus der Mitte des Aufsichtsrats­gremiums gewählt. Der Aufsichtsrat wird in der Hauptversammlung 2011 neu gewählt. Der Arbeitnehmervertreter ist bis zum Jahr 2014 gewählt. 

Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstandes. Er achtet dabei auf die fachliche Eignung der Vorstände und berücksichtigt die Diversität. Diese Mitglieder sollen über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähig­keiten und fachliche Erfahrung verfügen. Ihre Auswahl orientiert sich an den unter­nehmens­spezifischen Besonderheiten. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Gesellschaft. Wesentliche Entscheidungen des Vorstandes bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat tritt viermal jährlich zusammen und tagt bei Bedarf auch ohne den Gesamtvorstand oder einzelne Vorstands­mitglieder. Der Aufsichtsrat hat einen Finanz- und Personalaus­schuss. Mit Herrn Weisner hat der Auf­sichtsrat einen unabhängigen Finanzexperten. Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss fest und billigt den Konzernabschluss.

Vorstand

Der Vorstand leitet die Gesellschaft unter eigener Verantwortung. Das Gremium besteht zur Zeit aus vier Mitgliedern. Der Vorstand unterrichtet den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, der Planung, der Finan­zierung und der Geschäftslage. Eine D&O-Versicherung ist für den Vorstand und den Aufsichts­rat abgeschlossen worden. Ein Selbstbehalt ist verabredet.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Der Konzernabschluss wird seit dem Geschäftsjahr 2005 nach IFRS-Richtlinien aufgestellt. Der Konzernabschluss wird vom Vorstand aufgestellt, vom Abschlussprüfer geprüft und vom Aufsichtsrat festgestellt. Der Konzernabschluss wird innerhalb von 90 Tagen öffentlich zugänglich gemacht.

Mit dem Abschlussprüfer, der Gräwe und Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, wurde vereinbart, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrates über Ausschluss- bzw. Befreiungsgründe, die während der Prüfung auftreten, unverzüglich informiert wird. Der Abschluss­prüfer berichtet über alle für die Aufgabe des Aufsichtsrates wesentlichen Frage­­stellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Abschlussprüfung ergeben, unver­züglich an den Aufsichts­ratsvorsitzenden. Des Weiteren wird der Vorsitzende informiert, wenn der Abschluss­prüfer Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der vom Vorstand und Aufsichts­rat nach § 161 AktG abgegebenen Entsprechenserklärung ergeben. 

Transparenz

Eine einheitliche, umfassende und zeitnahe Information hat bei der FRoSTA AG einen hohen Stellenwert. Die Berichterstattung über die Geschäftslage und die Ergebnisse der FRoSTA AG erfolgt im Geschäftsbericht, auf der Bilanzpressekonferenz, in den Quartalsberichten und im Halbjahresfinanzbericht.

Des Weiteren erfolgen Informationen durch Pressemitteilungen bzw. Ad-hoc-Meldungen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist. Alle Meldungen und Mitteilungen sind im Internet unter www.frosta-ag.com/InvestorRelations einsehbar.

Die FRoSTA AG hat das vorgeschriebene Insiderverzeichnis angelegt. Die betroffenen Personen wurden über die gesetzlichen Pflichten und Sanktionen informiert. 

Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass den im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der jeweils gültigen Fassung im vergangenen Geschäftsjahr 2010 sowie im luafenden Geschäftsjahr 2011 bis zum Widerruf der Börsenzulassung im regulierten Markt mit folgenden Aus­nahmen Folge geleistet wurde:

Die Vergütungen der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder werden nicht individualisiert im Anhang des Konzernabschlusses ausgewiesen, weil wir den Informationswert der summa­rischen Veröffentlichung der Vorstandsvergütung für ausreichend halten. Die Vergütung des Aufsichtsrates enthält eine erfolgsorientierte Komponente, die sich an der Höhe der Divi­dende orientiert. Dies ist unserer Meinung nach eine geeignete Bemessungsgrundlage des kurz- und langfristigen Erfolges der Gesellschaft. Eine Altersgrenze für Vorstands- und Aufsichts­ratsmitglieder besteht nicht, weil wir die Kompetenz und das Engagement der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder nicht für vom Alter abhängig erachten.

Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass für Vorstand und Aufsichtsrat eine D+O-Versiche­rung abgeschlossen wurde. Der Selbstbehalt entspricht den gesetzlichen Regelungen.

Der Empfehlung, bei Abschluss von Vorstandsverträgen darauf zu achten, dass bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund Zahlungen an ein Vorstandsmit­glied einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen (Abfindungs-Cap) nicht über­schreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages ver­güten sollen, wird nur eingeschränkt gefolgt.

Die Einschränkung besteht darin, dass der Empfehlung insoweit nicht gefolgt wird, als dass die Zahlung den Wert von zwei Jahresvergütungen für die Restlaufzeit des Vorstands­ver­trages nicht überschreiten soll. Ein Abfindungs-Cap von zwei Jahren führt den Sinn eines 3- oder 5-Jahresvertrages ad absurdum und macht für das betroffene Vorstandsmitglied einen solchen im Interesse der Gesellschaft liegenden Vertrag unattraktiv. Für die variable Vergü­tung ist in unseren Verträgen eine Obergrenze vorgesehen.

Vergütung des Aufsichtsrates und des Vorstands

Die Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung wird vom Aufsichtsrat der FRoSTA AG auf Vorschlag seines Finanz- und Personalausschusses festgelegt. Dem Ausschuss gehören die Herren Ulf Weisner und Dirk Ahlers an.

Die Mitglieder des Vorstandes erhalten Bezüge, die sich zusammensetzen aus:

-         einer festen jährlichen Grundvergütung, die monatlich ausgezahlt wird.

-         einer Vergütung, die zum Kauf von Aktien über die Börse zum Tageskurs genutzt werden muss (nur für Teile des Vorstandes). Diese Vergütung wird einmal jährlich gezahlt.

-         einer jährlichen Tantieme, deren Höhe vertraglich an die Höhe des Konzern­jahresüber­schusses vor Steuern gekoppelt ist. Die Tantieme wird in drei Abschlägen gezahlt.

-         einer langfristigen Tantiemekomponente, die sich an dem 3-Jahres-Durchschnitt des ROI der FRoSTA AG orientiert (nur für Teile des Vorstands).

Jahr

Grund-

vergütung (TEUR)

Vergütung zum

Aktienkauf (TEUR)

Variable

Vergütung     (TEUR)

Versiche-

rungen

(TEUR)

Total

(TEUR)

2009

996

170

1.271

8

2.445

2010

1.067

187

900

10

2.164

Die Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des Vorstands bei der FRoSTA AG und im Konzern betrugen im Geschäftsjahr 71 TEUR (Vorjahr 70 TEUR).

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten Bezüge, die sich zusammensetzen aus:

-         einer festen jährlichen Grundvergütung, die einmal jährlich ausgezahlt wird.

-         einer Erfolgsprämie, die von der Höhe der zur Ausschüttung vorgeschlagenen Dividende abhängig ist. Die Prämie wird einmal jährlich ausgezahlt.

Jahr

Grund-

vergütung (TEUR)

Erfolgsprämie (TEUR)

Total

(TEUR)

2009

14

46

60

2010

14

48

62

 

Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte nach § 15 a WpHG

Folgende meldepflichtige Wertpapiergeschäfte hat es im Jahr 2010 mit den Aktien der Gesell­schaft gegeben und wurden entsprechend veröffentlicht: 

Datum

Name

Art des

Geschäfts

Preis pro Stück

(EUR)

Anzahl

 

Gesamt-volumen

(EUR)

06.01.2010

Dr. Stephan Hinrichs

Aktienkauf

16,40

500

8.200,00

24.03.2010

Jürgen Marggraf

Aktienkauf

18,00

1.000

18.000,00

06.04.2010

Dr. Stephan Hinrichs

Aktienkauf

20,10

300

6.030,00

06.04.2010

Dr. Stephan Hinrichs

Aktienkauf

19,95

500

9.975,00

06.04.2010

Dr. Stephan Hinrichs

Aktienkauf

20,12

500

10.060,00

06.04.2010

Dr. Stephan Hinrichs

Aktienkauf

20,10

700

14.070,00

30.06.2010

Dr. Stephan Hinrichs

Aktienverkauf

18,32

30.000

549.600,00

30.06.2010

Felix Ahlers

Aktienkauf

18,32

15.000

274.800,00

 

Anteilsbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates halten Anteile an der FRoSTA AG, und zwar im Umfang von 58,9 %.

Folgende Mitglieder des Aufsichtsrates halten Anteile von mehr als 1 % an der FRoSTA AG:

Dirk Ahlers: 34,7 %

Folgende Mitglieder des Vorstands halten Anteile von mehr als 1 % an der FRoSTA AG:

Felix Ahlers: 22,5 %

 

Bremerhaven, 16. März 2011