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Stimmrechtsvollmacht

Als besonderen Service bietet Ihnen die FRoSTA AG die Möglichkeit, Mitarbeiter der Gesellschaft als Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und diesen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu erteilen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, über die einzelnen Tagesordnungspunkte nach Ihren Weisungen abzustimmen.

Das Formular zur Weisungserteilung auf unserer nächsten Hauptversammlung am 21. Juni 2012 finden Sie hier.