Lieferanten

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Unsere Einkaufsabteilung hat die anspruchsvolle Aufgabe, nur den frischesten Fisch, das schmackhafteste Gemüse und das zarteste Fleisch einzukaufen. Außerdem müssen unsere Lieferanten zahlreiche Standards erfüllen und damit rechnen, dass sich unsere Mitarbeiter jederzeit bei Ihnen umsehen. Erfahren Sie auf dieser Seite mehr über unsere Einkaufspolitik und was Sie tun müssen, um ein FRoSTA Lieferant zu werden.

Ein gutes Produkt beginnt mit den besten Zutaten

Grundsätzlich erwartet die FRoSTA AG von ihren Lieferanten, unabhängig von Größe und Umsatz, ein Qualitäts- und Hygienebewusstsein auf höchstem Niveau und innerhalb aller Ebenen des Unternehmens. Hierbei kommt es nicht nur darauf an, dass die Mitarbeiter dieses Bewusstsein verinnerlicht haben, sondern dieses auch nachhaltig in das tägliche Handeln umzusetzen vermögen. Ein systematisches Qualitäts- bzw. Hygienemanagementsystem nach einem anerkannten Regelwerk, z.B. DIN ISO 50001, IFS und BRC, ist eine unumgängliche Voraussetzung für eine Zusammenarbeit mit der FRoSTA AG.

Beste Rohwaren gesucht!

Nachstehend eine Übersicht der von uns regelmäßig zu beschaffenden Rohstoffe, Zutaten und Verpackungsmaterialien.
  • Alaska Seelachs
  • Kabeljau
  • Seehecht
  • Rotbarsch
  • Pangasius
  • Tilapia
  • Shrimps
  • Erdbeeren
  • Himbeeren
  • Erbsen
  • Karotten
  • Blumenkohl
  • Bohnen
  • Zwiebeln
  • Lauch
  • Mais
  • Rosenkohl
  • Paprika
  • Broccoli
  • Tomaten
  • Reis
  • Pasta
  • Paniermehl
  • Öle
  • Fette
  • Gewürze
  • Getreide
  • Geflügel
  • Schwein
  • Rind
  • Faltschachteln
  • Automatenverbundfolien
  • Wellpappkartonagen
  • Etiketten
  • Menüschalen
  • Packhilfsmittel

Ethische und soziale Maßstäbe – Verhaltenskodex für FRoSTA- Lieferanten

Der FRoSTA Verhaltenskodex basiert auf den Konventionen der Internationales Arbeitsorganisation (ILO) und dem Business Social Compliance Initiative (BSCI)

Es wird keine Zwangsarbeit geduldet. Dies schließt auch Schuldarbeit und Arbeit von Strafgefangenen ein (ILO* Überkommen 29 und 105, ETI** Anforderung 1). Die Arbeiter dürfen auch nicht gezwungen werden, Depotzahlungen zu leisten und ihren Personalausweis dem Arbeitgeber zu übergeben. Eine Arbeitsstelle muss freiwillig angetreten werden. (*International Labour Organisation)/ (**Ethical Trading Initiative)

Angestellte von FRoSTA-Lieferanten dürfen keiner Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts, ihrer ethnischen Herkunft, religiösen oder politischen Überzeugung oder irgendwelcher anderer persönlicher Merkmale ausgesetzt werden (ILO 100 und 111, ETI Anforderung 7).

FRoSTA akzeptiert keine Kinderarbeit. Das Mindestalter für Angestellte muss in Übereinstimmung mit den örtlichen Gesetzgebungen sein, darf aber auf keinen Fall unter 15 Jahren liegen (ILO 138). Muss ein Kind in diesem Sinn seine Arbeitsstelle verlassen, so wird ihm finanzielle Hilfe und Beistand im Schulungsbereich gewährt (ETI Anforderung 4).

Das Recht aller Arbeiter, Gewerkschaften zu bilden und diesen beizutreten sowie Kollektivverhandlungen zu führen wird ausdrücklich anerkannt (ILO 87 und 98). Arbeitnehmervertreter dürfen keiner Diskriminierung ausgesetzt sein und sollen Zugang zu all jenen Arbeitsstätten erhalten, wo dies zur Ausübung ihrer Vertreterfunktion notwendig ist (ILO 135 und Empfehlung 143). Die Arbeitgeber haben den Aktivitäten der Gewerkschaften grundsätzlich offen und positiv gegenüber zu stehen (ETI Anforderung 2)

Die Löhne müssen regelmäßig und pünktlich ausbezahlt werden und müssen in ihrer Höhe der geleisteten Arbeit angemessen sein. Der Lohn und die Zusatzleistungen für eine normale Arbeitswoche müssen mindestens den gesetzlich geforderten und branchenüblichen Minima entsprechen und nicht nur die Grundbedürfnisse der Arbeiter und ihrer Familie decken, sondern auch etwas frei verfügbares Einkommen gewähren. Vor Antritt der Arbeitsstelle muss in schriftlicher und leicht verständlicher Form über die Lohnhöhe und die Einzelheiten der Lohnzahlungen pro Zahlungsperiode informiert werden. Lohnabzüge als Disziplinarmaßnahme sind nicht zulässig. Auch dürfen keine Lohnabzüge, welche vom Gesetz nicht vorgesehen sind, ohne ausdrückliche Genehmigung des Arbeitnehmers vorgenommen werden (ETI Anforderung 5).

Die Arbeitszeiten müssen sich an die gesetzlichen Normen halten und branchenüblich sein. Pro Woche (7 Tage) muss mindestens ein freier Tag gewährt werden. Überzeit soll auf freiwilliger Basis beruhen, 12 Stunden pro Woche nicht übersteigen, nicht regelmäßig verlangt werden und mit einem erhöhten Ansatz vergütet werden.

Am Arbeitsplatz sollen sichere und gesunde Arbeitsbedingungen herrschen. „Best practice“ bezüglich Berufsausübung, Sicherheit und Gesundheit soll gefördert werden. FRoSTA toleriert keinerlei Formen von psychischer, geistiger, sexueller oder anderer Belästigung.

Dieser Verhaltenskodex legt nur die Minimalanforderungen fest. FRoSTA lässt deshalb nicht zu, dass die Anforderungen und Bedingungen dieses Kodexes als Maximalanforderungen bzw. -bedingungen verstanden werden.

FRoSTA Lieferanten und deren Zulieferer müssen die gesetzlichen Vorschriften des Landes, in dem sie tätig sind einhalten. Falls es Diskrepanzen zwischen der örtlichen Gesetzgebung und diesem Verhaltenskodex gibt, sollen diejenigen Vorschriften gelten, welche den Arbeitern das höchste Maß an Schutz und Sicherheit gewähren.

Es müssen reguläre Anstellungsverhältnisse geschaffen werden. Es dürfen keine spezifischen Arbeitsverträge erstellt werden in der Absicht, Verpflichtungen gegenüber Arbeitern gemäss Arbeits- oder Sozialversicherungsgesetzen sowie Vorschriften aus regulären Arbeitsverhältnissen zu vermeiden bzw. zu umgehen. Auch darf es zu keiner Anstellung als Lehrling kommen, wenn der Arbeitgeber nicht wirklich die Absicht hat, spezifische Fähigkeiten zu vermitteln oder eine reguläre Anstellung zugewähren. Jugendlichen Arbeitern muss die Gelegenheit zur Ausbildung geboten werden (ETI Anforderung 3 und 9).

Verfahren und Standards für die Abfallbewirtschaftung, den Umgang mit Chemikalien und anderen gefährlichen Stoffen sowie deren Entsorgung als auch für Emissionen und für die Abwasserbehandlung müssen den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen oder diese übertreffen.

FRoSTA behält sich das Recht vor, jederzeit unangekündigte Inspektionen durchzuführen. Solche Inspektionen können auch von unabhängigen Dritten durchgeführt werden.

Wird der Verhaltenskodex nicht eingehalten, kann dies zum Abbruch der entsprechenden Geschäftsbeziehungen führen.

Zuwendungen

Gemäß den Richtlinien der FRoSTA AG ist die Annahme und das Angebot von Geschenken oder sonstigen Zuwendungen, mit denen ein Lieferant Geschäftsbeziehungen anstrebt bzw. unterhält, unerwünscht und untersagt.


Nichteinhaltungen dieses Grundsatzes können zu einer Beendigung sämtlicher Geschäftsbeziehungen mit der FRoSTA AG führen.