Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Herobanner: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Als FRoSTA ist es uns wichtig, dass wir Verantwortung übernehmen. Für uns bedeutet das auch, dass wir voll und ganz zu Menschenrechten, Umwelt- und Sozialstandards stehen. Das betrifft nicht nur unsere eigenen Geschäftspraktiken und die Lieferketten weltweit, sondern auch unsere Mitarbeiter:innen, Geschäftspartner:innen, die Rohstoffbeschaffung sowie den Vertrieb und die Vermarktung unserer Produkte.

Wir sind fest davon überzeugt, dass wir gemeinsam einen positiven Beitrag zum Schutz von Menschenrechten und der Umwelt leisten können.

Verantwortungsvoll und nachhaltig wirtschaften

Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hat der Gesetzgeber einen Rahmen geschaffen, der sicherstellen soll, dass entlang der gesamten Lieferkette verantwortungsvoll und nachhaltig gewirtschaftet wird. Das Gesetz soll helfen, bestehende und zukünftige Menschenrechtsverletzungen zu verhindern oder ihnen vorzubeugen.

In diesem Sinne haben wir eine Grundsatzerklärung gemäß § 6 LkSG verfasst. Darin bekennen wir uns dazu, Menschenrechte und Umweltbelange sowohl in unseren eigenen Geschäftspraktiken als auch in den globalen Lieferketten einzuhalten. Außerdem haben wir ein Beschwerdeverfahren gemäß § 8 LkSG in Form unserer Verfahrensordnung eingeführt. Über dieses Verfahren können sowohl interne als auch externe Verstöße gegen Menschenrechte oder Hinweise auf potenzielle Risiken gemeldet werden, denen wir dann umgehend nachgehen.

Image: Lieferkettengesetz - Illustration

Diese Dokumente werden regelmäßig überarbeitet und veröffentlicht.

Ansprechpersonen

Menschenrechtsbeauftragte und Vertrauensperson
Sabine Lemke
Telefon +49 471 9736-402
compliance@frosta.com